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Sep02

Scheinvaterregress: Neues Gesetz in Vorbereitung

Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der sogenannte Scheinvaterregress reformiert werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter vor, welche Sexualpartner sie in der fraglichen Empfängniszeit hatte. Der Mann, der als rechtlicher Vater des Kindes Unterhalt gezahlt hat, soll so leichter seinen Regressanspruch gegen den eigentlichen Vater des Kindes durchsetzen können. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass der Scheinvater seinen Unterhalt nur für einen gewissen Zeitraum zurückverlangen kann.